






Bereits im Februar 1921 gelang es Jo Engl, Hans Vogt und Joseph Masolle in Berlin mittels des von ihnen entwickelten Lichttonfilmes einen Film vorzuführen, in dem man eine sprechende Frau sah und – sie auch hörte! Etwa eineinhalb Jahre später, am 17. September 1922 kommt es in Berlin zur ersten öffentlichen Tonfilmvorführung. Anders als in den bisherigen Versuchen, ein verlässliches Verfahren für den Tonfilm zu schaffen, liegt der Ton beim Lichttonverfahren nicht auf einem separaten Medium vor, das mit dem Filmprojektor gekoppelt werden muss. Statt dessen wird er in Form eines optischen Signals mit auf dem Filmstreifen kopiert. Die Problematik einer fehlerhaften und störanfälligen Synchronisation von Ton und Bild ist damit prinzipbedingt völlig beseitigt. Die Filmkonzerne sind jedoch an der Erfindung kaum interessiert. Der Film hatte sich in seinen ersten 30 Lebensjahren zu einem soliden und gut kalkulierbaren Geschäft entwickelt – wozu soll man nun alles umwerfen? Da andere Interessenten nicht zu finden sind, verkaufen die drei Deutschen ihr Patent schließlich an die Schweiz. Es wird noch fünf Jahre dauern, bis das Verfahren die ihm gebührende Anerkennung erhält: Erst nach Veröffentlichung des ersten kommerziellen Tonfilms 1927 wird es seinen Durchbruch erleben und bald jedes andere Tonformat vom Markt verdrängen.
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